In Österreich ist der Anbau der Hanfpflanze legal solange daraus kein Suchtgift gewonnen wird. Unter Suchtmittelgewinnung versteht man bereits das Trennen der Blütenstände (THC Gehalt über 0,3%) von der restlichen Pflanze.
Es dürfen in Österreich lediglich gewisse Nutzhanfsorten, mit einem THC- Gehalt unter 0,3%, zum Blühen gebracht werden. Da unsere Stecklinge normale, THC potente Sorten sind, dürfen sie unter keinen Umständen anfangen zu Blühen. Dies lässt sich ganz leicht über die Beleuchtungsdauer (Stunden an Licht pro Tag) steuern. Wenn die Pflanze 18 Stunden Licht am Tag erhält, kann man sich sicher sein, dass die Pflanze nicht anfängt Blütenstände auszutreiben. Durch die vielen Sonnenstunden pro Tag glaubt die Pflanze, es sei Frühjahr und sie konzentriert sich auf das Wachsen und auf das Ausbilden von großen saftigen Blättern.
Erst im Sommer, wenn die Tage wieder kürzer werden, möchte die weibliche Hanfpflanze Blüten bilden, um von den männlichen Pollensäcken bestaubt zu werden. Wer unsere Stecklinge ins Freie setzt, muss daher besonders achtsam sein. Entweder es wird mit einer zusätzlichen Beleuchtung gearbeitet oder die Pflanzen müssen nach dem Sichtbarwerden von Blütenansätzen vernichtet werden. Da auch unsere Anzuchtwürfel aus kompostierbaren Material sind, kann die Pflanze also einfach in den Bio Müll gegeben werden.
Auch wenn unsere Stecklinge nicht blühen dürfen, hat die Pflanze zahlreiche Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise in der Küche. Aus unseren Pflanzen kann man also leckere Tees, Smoothies, Beilagen uvm. zaubern. Kochrezepte findet man im Internet zuhauf. Für uns ist die Hanfpflanze mit ihrem markanten Blattmuster die schönste Pflanze der Welt und macht sich deshalb ausgesprochen gut als trendige Dekoration eines jeden Wohnraumes.
Abschließend bleibt anzumerken, dass ein Kunde, der beabsichtigt aus unseren schönen Babys Suchtmittel zu gewinnen, sich laut SMG §27 beziehungsweise §28 strafbar macht. Von der missbräuchlichen Verwendung unserer Stecklinge distanzieren wir uns. Haben wir in irgendeiner Form Kenntnis von dieser bevorstehenden zweckfremden Verwendung, findet kein Verkauf statt, ein schon abgeschlossener Kaufvertrag wird stillschweigend aufgelöst.
Um sicher zu gehen, dass der Käufer verantwortungsvoll handelt, werden unsere Stecklinge nur an Personen verkauft, die 18 Jahre oder älter sind. Außerdem werden diese rechtlichen Hinweise jedem Käufer in Papierform mitgegeben. Beabsichtigt der Käufer unsere Stecklinge in ein anderes Land einzuführen, muss er sich über die gegebenen Einfuhrbestimmungen von Hanf eigenständig informieren. Wir können dafür keine Haftung übernehmen.